12. August 2020 – Die Berufungsgericht von Rom hat die Gutgläubigkeit von einem Kreditinstitut anerkennt
Das Berufungsgericht von Rom hat den ersten Grad Dekret reformiert und den guten Glauben von einem wichtigen deutschen Kreditinstitut anerkennt. Die Auseinandersetzung entsteht von einer Finanzierung für den Hafen von Ostia ausgezahlt, im Rahmen eines Prävention Prozess die an die Einziehung von Gütern im Wert von eine halbe Milliarde Euro ausgerichtet ist.